Hinweis „Risikogruppen“

Für die Befreiung von Schülerinnen und Schülern, die bei einer Infektion dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, gilt das Schreiben des HKM „Schrittweise Wiederaufnahme…“ vom 07. Mai:

„…Schülerinnen und Schüler, die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt sind, werden nach dem Hygieneplan Corona für die Schulen in Hessen vom 22. April 2020 weiter vom Präsenzunterricht nach ärztlicher Bescheinigung befreit. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen einer Risikogruppe in einem Hausstand leben.“