Merkblatt Erziehungsberechtigte
Merkblatt für Erziehungsberechtigte |
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Verantwortlich für den Schulbesuch sind die Eltern |
Die Eltern (Erziehungsberechtigte) sorgen für: – regelmäßigen Schulbesuch – pünktliches Erscheinen zum Unterricht
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Ihr Kind kann nicht zur Schule gehen? |
Am ersten Tag bis 8:00 Uhr im Schul-sekretariat anrufen. Telefon: 06648 – 9317-0 |
Krankheit
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– schriftliche Entschuldigung der Eltern (spätestens am 3. Tag) – bei längeren Erkrankungen: ärztliches Attest (sonst Schulpflichtverletzung) |
Sonstige Gründe (stundenweise) |
z.B. Behörden-Termin – nur mit Bescheinigung und Stempel (sonst Schulpflichtverletzung) |
Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen (ganze Tage) |
– bis zu 3 Tagen: Antrag Klassenleiter/-in , – bei direktem Anschluss an die Ferien: Antrag an Schulleitung (sonst Schulpflichtverletzung) |
Fehlen ohne Entschuldigung |
Mehr als 3 Tage oder 20 Schulstunden in einem Monat – Elterngespräch – Vermerk in der Schülerakte (bei anhaltender Schulpflichtverletzung: Meldung an die Schulaufsichtsbehörde) |
Fragen? Probleme? Information? |
Wir beraten Sie gern: – die Lehrer/innen – die Schulleitung – Förder- und Beratungsstellen |